ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
zur Nutzung von manage4ALL™ durch Reseller und andere IT-Verantwortliche
manage4ALL™ wurde entwickelt, damit Sie als betreuender Fachhändler, Reseller oder sonstiger IT-Verantwortlicher (nachfolgend „Verantwortlicher“) es den von Ihnen betreuten Endnutzern so komfortabel wie möglich machen können, deren Kundenbedürfnisse bezüglich Wartung, Reparaturen oder sonstigen servicerelevanten Vorgängen rund um deren mit manage4ALL™ ausgestattetes Gerät wahrzunehmen. Die buildingclouds GmbH, Campus Fichtenhain 70, D-47807 Krefeld (nachfolgend „buildingclouds“), gestattet dem Verantwortlichen die Nutzung von manage4ALL™ zu nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Vertragsverhältnis
Vertragspartner der Endnutzer bei der Durchführung von jeglichen Service- oder sonstigen Vorgängen mit manage4ALL™ ist nur der Verantwortliche.
2. Nutzungsrechte
Das Programm manage4ALL™ ist urheberrechtlich geschützt. Der Verantwortliche erkennt die exklusiven Rechte von buildingclouds an dem Programm und der Bezeichnung manage4ALL™ an und erhält für die Vertragslaufzeit das nicht-exklusive Recht, die Funktionen des Softwareprogramms der Marke manage4ALL™ in der jeweils von buildingclouds aktuell veröffentlichten Version bestimmungsgemäß zur Betreuung seiner Endnutzer zu nutzen. Das Programm und die Datenverarbeitung werden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, auf von buildingclouds genutzten Rechenzentren betrieben und gehostet. Ein Recht, die Software auf eigenen Rechnern des Verantwortlichen oder der Endnutzer zu betreiben, zu dekompilieren oder in irgendeiner Form zu bearbeiten wird nicht eingeräumt. Soweit nach ausdrücklicher Erklärung seitens buildingclouds für die Nutzung etwaige lokale Installationen erforderlich sind, beschränkt sich das betreffende Nutzungsrecht auf diese jeweils lokale Installation. Die Ausführung der Installation ist nur durch Nutzung der von buildingclouds ausdrücklich dafür vorgesehenen Downloads und in der von buildingclouds jeweils beschriebenen Form gestattet.
3. Vergütung und Vertragslaufzeit
Die an buildingclouds zu leistende Vergütung sowie die jeweilige Vertragslaufzeit richtet sich nach den von buildingclouds an gesonderter Stelle veröffentlichten Bedingungen.
4. Einbeziehung geeigneter Endnutzer-AGB
Mit der Nutzung von manage4ALL™ verpflichtet sich der Verantwortliche gegenüber buildingclouds, für die jeweilige Einbeziehung geeigneter Endnutzer-AGB Sorge zu tragen, die über die Nutzungsrechte des Verantwortlichen nicht hinausgehen. Dabei sind die etwaige von buildingclouds vorgesehenen technischen Wege zur Einbeziehung der Endnutzer-AGB bevorzugt zu verwenden, ohne das buildingclouds zur Einrichtung dieser technischen Wege verpflichtet ist. Die Einbeziehung der Endnutzer-AGB des Verantwortlichen ist in jedem Fall so zu handhaben, dass buildingclouds die Einbeziehung jederzeit erforderlichenfalls gegenüber den Endnutzer dokumentieren kann.
5. Datenverarbeitung
Um die von den Endnutzern gewünschten Servicevorgänge bearbeiten zu können, ist der Verantwortliche zumeist darauf angewiesen, von den Endnutzern erhaltene Daten zu verarbeiten. buildingclouds ist wiederum zumeist darauf angewiesen, hierbei die Daten des Verantwortlichen und seiner Mitarbeiter sowie der Endnutzer zu verarbeiten. Zu diesen Daten gehören zum einen Namens- und Adressinformationen und zum anderen Informationen, die das Programm manage4ALL™ aus der Aufzeichnung und Auswertung der im Gerät Ihrer Kunden stattfinden Prozesse festhält, um Wartungen, Reparaturen und andere Servicevorgänge zu erleichtern. Hierzu akzeptiert der Verantwortliche die dafür vorgesehenen Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung (manage4ALL™ AVV).
6. Gewährleistung und Haftung
Soweit nicht anders vereinbart, gelten für die Frage etwaiger Mängel der von buildingclouds erbrachten Leistungen die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
Bei ihren Hosting-Dienstleistungen setzt sich buildingclouds dafür ein, die Verfügbarkeit zur Zufriedenheit des Verantwortlichen zu ermöglichen, ohne das jedoch eine feste Verfügbarkeit im Sinne eines Service-Level-Agreements zugesichert wird. Jedenfalls wird eine Verfügbarkeit von 90% zwischen den Parteien als noch vertragsgemäß angesehen.
Für Schäden haftet buildingclouds bis zur Höhe einer durchschnittlichen monatlichen Vergütung für den betroffenen Leistungsbereich, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet buildingclouds für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verantwortliche regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet buildingclouds jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
buildingclouds haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von buildingclouds ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
7. Nebenabreden, Schriftform, geltendes Recht und Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Hauptfirmensitz von buildingclouds, soweit der Verantwortliche Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. buildingclouds behält sich vor, alternativ auch am Sitz des Verantwortlichen zu klagen.
Stand Juni 2021
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